Staatliche Fördermittel Nutzen
Es gibt vielfältige staatliche Fördermittel für die Errichtung oder Sanierung von bestehenden Gebäuden, so gibt es für die Errichtung eines Einfamilienhaus im Programm 153 (kfw.de/153) pro Wohneinheit 100.000,- € als zinsgünstiges Darlehen über die KfW. Wir beraten sie im Rahmen der geplanten Maßnahme und begleiten sie, dafür wird das Honorar zu 50% über Programm 431 (kfw.de/431) bezuschusst.
Denn: Als zertifizierter und BAFA anerkannter Energieberater lassen sich bei Gebäuden vor dem Baujahr 2002 staatliche Zuschüsse zur Vor-Ort-Beratung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sichern. Nehmen Sie unsere umfangreiche Dienstleistungen in Anspruch und sparen Sie bares Geld.
Leistungen im Überblick
- Gebäude-Energieberatung (auch nach BAFA Vor-Ort-Programm)
- Erstellen von Gutachten für KfW-Effizienzhäuser
- Erstellen von Wärmeschutznachweisen für Neubauten und Sanierungen
- Beratung zum energiesparenden Bauen und Wohnen
- Ausstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude (auch mit dena-Gütesiegel)
- Förderprogrammberatung und beantragung (KfW, BAFA, WFA, etc.)
- Beratung zu erneuerbaren Energien (z.B. EEWärmeG)
- Modernisierungsempfehlungen
- Schwachstellenanalyse
- Berechnung von zweidimensionalen Wärmebrücken (Verwendetes Programm: PSI-Therm 2 D)